Heizungsbau und Wartung
– Unser geschultes
Service Team ist für Sie da, damit Sie nicht im „Kalten“ sitzen bzw.
kalt duschen müssen.
– Im Rahmen der Initiative „Gas ganz sicher“
überprüfen wir Ihre Gasanlagen mit elektronischen Gas-Leckmengen-Messgeräten
auf Undichtigkeiten.
Die Hersteller von Heizgeräten empfehlen eine jährliche Wartung der Geräte, um
ein Höchstmaß an Betriebssicherheit und die Wirtschaftlichkeit moderner
Heizgeräte zu gewährleisten.
Ob als Nutzer und oder als Eigentümer der Heizungsanlage, denken Sie daran, es
ist Ihr Geld, welches, wenn das Heizgerät ständig ausfällt, schlecht gereinigt,
schlecht zündet oder nicht korrekt eingestellt ist, ungenutzt zum Schornstein
hinausgeschleudert wird.
Darum sollten Sie jährlich die Wartungen von uns ausführen lassen, damit Sie
die Gewissheit haben, dass das installierte Heizgerät, Sie oder Ihren Mieter
nicht im Kalten sitzen oder kalt duschen lässt.
Wir bieten Ihnen durch unser für Sie geschultes Fachpersonal für Ihre Öl- und Gas-Heizgeräte unseren speziellen Wartungsdienst mit folgendem Arbeitsumfang an:
Sollte die Heizung dann doch einmal ausfallen, kommen wir auch an Wochenenden und an Feiertagen zu unseren gelisteten Wartungskunden.
Alte Heizanlagen
Mit der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) liegen zwei Verordnungen vor, die den Austausch alter Heizkesselanlagen vorschreiben. So sieht die BlmSchV zum 1. November 2004 einen Grenzwert von elf Prozent Abgasverlust vor. Dieser Grenzwert gilt für jedes Einfamilienhaus, bei größeren Anlagen sind die zulässigen Normen noch niedriger. 800.000 Anlagen sind laut Zentralinnungsverband der Schornsteinfeger davon betroffen.
Die EnEV geht bis Dezember 2006 noch einen Schritt weiter. Danach müssen alle vor dem 1. Oktober 1978 installierten Heizgeräte laut Vorgaben der EnEV gegen moderne Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik ausgetauscht werden, auch wenn sie der BlmSchV entsprechen.