Heizungsbau


Heizungsbau und Wartung

– Unser geschultes Service Team ist für Sie da, damit Sie nicht im „Kalten“ sitzen bzw. kalt duschen müssen.

– Im Rahmen der Initiative „Gas ganz sicher“
überprüfen wir Ihre Gasanlagen mit elektronischen Gas-Leckmengen-Messgeräten auf Undichtigkeiten.

Die Hersteller von Heizgeräten empfehlen eine jährliche Wartung der Geräte, um ein Höchstmaß an Betriebssicherheit und die Wirtschaftlichkeit moderner Heizgeräte zu gewährleisten.

Ob als Nutzer und oder als Eigentümer der Heizungsanlage, denken Sie daran, es ist Ihr Geld, welches, wenn das Heizgerät ständig ausfällt, schlecht gereinigt, schlecht zündet oder nicht korrekt eingestellt ist, ungenutzt zum Schornstein hinausgeschleudert wird.

Darum sollten Sie jährlich die Wartungen von uns ausführen lassen, damit Sie die Gewissheit haben, dass das installierte Heizgerät, Sie oder Ihren Mieter nicht im Kalten sitzen oder kalt duschen lässt.

Wir bieten Ihnen durch unser für Sie geschultes Fachpersonal für Ihre Öl- und  Gas-Heizgeräte unseren speziellen Wartungsdienst mit folgendem Arbeitsumfang an:

  1. Prüfung und Reinigung des Heizkessels
  2. Überprüfung der Wasserführenden Teile auf Dichtheit
  3. Überprüfung der Ölführenden Teile auf Dichtheit
  4. Überprüfung des Vordruckes am Membranausdehnungsgefäß
  5. Prüfen des Sicherheitsventils
  6. Prüfung und Reinigung des Ölgebläsebrenners
  7. Überprüfung der Zündelektroden, der Flammenüberwachung und der Regel- und Sicherheitseinrichtungen
  8. Überprüfung der Abgaswege bis Kamin
  9. Austausch defekter Bauteile gegen Berechnung der Ersatzteile und Montage
  10. Prüfung der Leistungseinstellung des Brenners, ggf. Korrektur
  11. Durchführung der Abgasmessung, Überprüfung auf Einhaltung der geforderten Werte nach BlmSchV.

Sollte die Heizung dann doch einmal ausfallen, kommen wir auch an Wochenenden und an Feiertagen zu unseren gelisteten Wartungskunden.

  • Abstimmung von individuellen Wartungsterminen für Wartungskunden.
  • Terminerinnerung an Service-Intervall für gelistete Wartungskunden.
  • Bereithaltung der gängigen Ersatz- und Verschleißteile für Heizgeräte nach Herstellerlisten.

Alte Heizanlagen

Mit der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) liegen zwei Verordnungen vor, die den Austausch alter Heizkesselanlagen vorschreiben. So sieht die BlmSchV zum 1. November 2004 einen Grenzwert von elf Prozent Abgasverlust vor. Dieser Grenzwert gilt für jedes Einfamilienhaus, bei größeren Anlagen sind die zulässigen Normen noch niedriger. 800.000 Anlagen sind laut Zentralinnungsverband der Schornsteinfeger davon betroffen.
Die EnEV geht bis Dezember 2006 noch einen Schritt weiter. Danach müssen alle vor dem 1. Oktober 1978 installierten Heizgeräte laut Vorgaben der EnEV gegen moderne Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik ausgetauscht werden, auch wenn sie der BlmSchV entsprechen.